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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Messe Medien 24 GmbH

Voßstr. 12, D-30161 Hannover

Telefon: 0511 / 20 300 – 0
E-Mail: info(at)messemedien24(dot)de

Geschäftsführer: Hardy Henke
Amtsgericht Hannover HRB 212360
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE 299 221 022

Für Werbeaufträge
Ziffer 01 
Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste der Messe Medien 24 GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) für Werbeaufträge in einer Druckschrift und/oder zur elektronischen Verbreitung als verbindlich an.

Ziffer 02 
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt. Bei Einwendungen hat der Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung dieser schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Schweigen des Auftraggebers als Zustimmung zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung.

Ziffer 03 
Ein „Auftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (z.B. Beilagen) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in der Publikation Messekurier zum Zweck der Verbreitung.

Ziffer 04 
Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen, wobei die Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.

Ziffer 05 
Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

Ziffer 06 
Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer wegen des Inhalts, der Herkunft, der Gestaltung oder der technischen Form unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Ziffer 07
 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben des Auftragnehmers entsprechende Vorlagen für Anzeigen und andere Werbemittel rechtzeitig bis zum Druckunterlagenschluss anzuliefern. Zur Farbabstimmung wird ein stand- und farbverbindlicher Digitalproof benötig. Ohne einen solchen Proof wird keine Gewähr für die farblich richtige Wiedergabe übernommen. Korrekturabzüge werden nicht bzw. nur auf Wunsch versandt. Liegen dem Auftragnehmer die Druckunterlagen bis zum Druckunterlagenschluss nicht oder nicht vollständig vor, so wird bei einem Abschluss das vorher geschaltete Motiv wiederholt. Bei einer Einzelanzeigenschaltung wird der gesamte Anzeigenpreis berechnet. Sollte sich ein neuer Auftraggeber finden, so wird der Rechnungsbetrag um den Betrag, den dieser für die Anzeige zahlt, gekürzt. Entstehen dem Auftragnehmer durch die nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Anlieferung von Druckunterlagen Aufwendungen oder ein Schaden, so hat der Auftraggeber Ersatz zu leisten. Kosten des Auftragnehmers für von dem Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für die genannte Publikation nach Maßgabe der Angaben in den Media-Daten des Auftragnehmers und in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die von dem Auftraggeber übersandten Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Auftraggeber den Vorgaben des Auftragnehmers zur Erstellung und Übermittlung der Druckunterlagen entspricht.

Ziffer 08 
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.

Ziffer 09 
Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrages ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen von dem Auftraggeber binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden, anderenfalls sind alle Rechte ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch Handelsvertreter verursacht wurden. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – unverzüglich nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Belegs. Alle gegen den Auftragnehmer gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

Ziffer 10 
Der Auftragnehmer versendet seine Rechnung spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. Die Rechnung ist 7 Tage nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern sich ein anderer Zahlungstermin nicht aus einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung der Parteien ergibt. Geht die Zahlung dem Auftragnehmer binnen Lastschriftverfahrens zu, kann der Auftraggeber ein Skonto von 2 Prozent des Rechnungsbetrages in Anspruch nehmen.

Ziffer 11 
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz erhoben sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Ziffer 12 
Der Auftragnehmer liefert nach seiner Wahl kostenfrei bis zu 3 vollständige Belegexemplare oder eine entsprechende Anzahl von Anzeigenausschnitten oder Belegseiten an den Auftraggeber. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Auftragnehmers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.

Ziffer 13 
Aus einer Auflagenminderung kann ein Anspruch auf Preisminderung bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen nur hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durch- schnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verteilte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 15.000 Exemplaren 20 Prozent beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber von einer Verringerung der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

Ziffer 14
 Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden in jedem Einzelfall an die Preislisten des Auftragnehmers zu halten.

Ziffer 15 
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der gelie- ferten Werbemittel. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Onlinemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

Ziffer 16 
Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers, als auch in fremden Betrieben, derer sich der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages bedient – hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Bezahlung der vereinbarten Leistung. Sollte ein Auftraggeber von höherer Gewalt betroffen sein und der Auftragnehmer seine Leistung bereits erbracht haben, ist der Auftraggeber zur vollständigen Zahlung verpflichtet. Im übrigen besteht in den oben genannten Fällen keine Pflicht des Auftragnehmers auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder andere Werbemittel.

Ziffer 17 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Unternehmern, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Ziffer 18
Haftung für Links
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